Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 24. Januar 2007, SächsGVBl. S. 26, zuletzt geändert am 15. Dezember 2010, SächsGVBl. S. 437
Aufgrund von § 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie den Sätzen 4 und 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833, 2851) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:
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